PTSV stimmt zu, FT verfehlt die Zustimmungsquote

In seiner Mitgliederversamlung am 28. Februar 2024 haben die PTSV-Mitglieder ihren Teil zur Zukunft des Sports in Preetz getan.
Bei allen Abstimmungspunkten, insbesondere zu Verschmelzung mit der FT Preetz (über 97%) und den Satzungsneufassungsvarianten für den PTSV allein und in der Satzungsvariante im Fall der Verschmelzung wurden überwältigende Mehrheiten erzielt.

Am 13. März 2024 hat die FT in ihrer Mitgliederversammlung eine Zustimmung zur Verschmelzung von 71,53% erreicht und damit die erforderliche 3/4-Mehrheit verfehlt. Die FT wird entscheiden, ob und wie es nun weitergeht.

Unser Zielbild

  • Ein Verein für Preetz! Keine doppelten Vereinsbeiträge für alle, die in beiden Vereinen sind
  • Ein Verein mit einem attraktiven Sportangebot, sowohl auf Mitgliedsbasis als auch in Kursen
  • Transpararente Strukturen mit klaren Zuständigkeiten
  • Ein Verein für jung und alt, Angebot von Breitensport ebenso wie Leistungssport
  • Professionelle Führung mit innovativen Ideen für nachhaltiges Vereinsmanagement
  • Die Mitgliedsbeiträge sollen wieder hauptsächlich dem Sportbetrieb zugeführt werden
  • Treffpunkt für Austausch in Allzweckräumen
  • Gute und moderne Ausstattung der Sportstätten

Wichtige Meilensteine sind geschafft!

check Wir haben die Zustimmung beider Mitgliedsversammlungen erhalten, einen Vertrag zur Zusammenführung beider Vereine zu erstellen
check Wir haben uns für die Zusammenführung/Aufnahme in Form von der umwandlungsrechtlichen Fusion (Verschmelzung) entschieden
check Aufnahme der Mitglieder des zu übertragenden Vereins (automatische Mitgliederübertragung)
check Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
check alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechtsbeziehungen gehen in einem Akt über (Verschmelzungsvertrag)
check Der Verschmelzungsvertrag regelt, dass es anschließend aus der Verschmelzung heraus einen gemeinsamen Sportverein geben wird.
check Die Namensabstimmung hat über mehrere runden, den Namen Sportverein Preetz, abgekürzt SV Preetz, ergeben.
info_outline Es obliegt den Mitgliederversammlungen beider Vereine, ob dieses Angebot zur umwandlungsrechtlichen Fusion (Verschmelzung) stattfinden kann.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

info_outline Für wann ist die Zusammenführung geplant?
Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1.1.2024 erfolgen, technisch zum 1.7.2024.

info_outline Bleiben alle Sportstätten erhalten?
Ja, es bleiben alle vereinseigenen Sportstätten erhalten. Wir müssen diese aber nach und nach weiterentwickeln, damit wir über zeitgemäße Sportstätten verfügen. Wir werden weiterhin auf öffentliche Sportstätten von Kreis und Stadt angewiesen sein. Wir sind überzeugt, dass der Sport in Preetz alle seine vereinseigenen Sportflächen auch weiterhin benötigt. Es ist nicht möglich, auf irgendwelche Sportstätten zu verzichten. Insbesondere werden alle Sportplätze benötigt, um den Sportbetrieb weiterhin abhalten zu können. Unabhängig davon: Steuerlich würde ein Verkauf auch in den ersten 10 Jahren nach der Verschmelzung keinen Sinn machen.

info_outline Kann der zukünftige Verein nicht Sportflächen verkaufen, um einen vereinseigenen Kunstrasenplatz oder Sporthalle zu bauen?
Wir gehen davon aus, dass wir alle Sportstätten benötigen. Ein Verkauf würde uns Flächen reduzuieren, also nicht helfen und auch nicht genug Geld einbringen. Ein Kunstrasenplatz kostet zwischen 800 T€ und 1,2 Mio. €. Das können wir als Verein nicht leisten. Überall werden Kunstrasenplätze von der Kommune errichtet. Die Stadt Preetz hat im Dezember 2023 eine Sportentwicklungsplanung ab 2024 beschlossen, bei der wir uns einbringen können und müssen. Wenn diese Sportentwicklungsplanung abgeschlossen ist und die Politik beschließt, dass sie diese umsetzen will, muss sie auch noch finanziert werden. Das wird nach unserer Einschätzung min. 5 Jahre dauern. Ein zukünftiger Sportverein kann hier mit seinen Fördervereinen über Sponsoring allenfalls für Nebendinge wie Banden sorgen. In unseren Spielklassen machen Vereine keine Überschüsse mit dem Fußballsport.
Bzgl. einer vereinseigenen Sporthalle würde eine "Gewerbebauhalle" (700 T€ aufwärts) reichen. Es muss keine teure DIN-genormte Sporthalle sein. Aber auch diese ist in der aktuellen Zinsphase nicht finanzierbar. Da darf man nicht zu hohe Erwartungen haben.

info_outline Wie heißt der zukünftige Verein?
Es wurden online (Einzelvorschläge) und über einen Workshop mögliche Vereinsnamen gesammelt. In zwei weiteren Abstimmungsrunden über das Internet wurde dann der Vereinsname "Sportverein Preetz", abgekürzt "SV Preetz", ausgewählt.

info_outline Welche Farben werden die neuen Vereinsfarben?
Wir haben keine vorgegebenen Farben. Grundsätzlich empfehlen wir den Abteilungen Blau-Weiß-Rot. Aber jede Farbe wird möglich sein für Trikots, um den jeweiligen Sponsoren Rechnung zu tragen. Wir werden nach der Verschmelzung entsprechende Beschriftungen, Logo und Wappen entwickeln.

info_outline Wie wird die zukünftige Vereinsführung besetzt?
Das ehrenamtliche Leitungsgremium heißt Präsidium und besteht aus sieben Personen. Sechs Präsidiumsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Die siebente Person ist die / der Jugendvertreter/in und wird von der Jugendversammlung gewählt. Es wird darauf geachtet werden, dass min. drei Kandidaten aus dem jeweiligen Ursprungsverein stammen. Das Präsidium kann durch einfache Mehrheitswahl aus den sechs gewählten Präsidiumsmitgliedern einen Präsidiumsvorsitzenden als obersten Repräsentanten des Vereins berufen.

info_outline Wie können Mitglieder und Abteilungen Einfluss auf die Vereinsführung nehmen?
Mitglieder können in den Abteilungen, in denen sie Mitglied sind, Abteilungsleitungen sowie Delegierte zu Delegiertenversammlung wählen. Dabei können sie nicht nur passiv wählen, sondern sich auch aktiv zur Wahl stellen. Sportvereine leben vom Mitmachen ihrer Mitglieder!

info_outline Wie funktioniert das Delegiertenprinzip?
Die Abteilungen haben entsprechend ihrer Größe unterschiedlich viele Delegierte, also Wahlleute, die bei einer Delegiertenversammlung stimmberechtigt sind. Kleine Abteilungen haben einen Minderheitenschutz.
Zu den Delegiertenstimmen zählen auch die Anzahlen von Kindern und Jugendlichen. Auch für passive Mitglieder ohne Abteilungszuordnung erfolgt eine Vertretung in der Delegiertenversammlung. Die Berufung dieser Delegierten wird durch den Ehrenrat vorgenommen.
Zum Delegiertenschlüssel: Die Abteilungen entsenden für je 35 Mitglieder einen Delegierten. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jede Abteilung kann jedoch höchstens 15 Delegierte in die
Delegiertenversammlung entsenden. Dabei wird die Mitgliederzahl der Abteilungen, die mehr als 35 Mitglieder haben, auf die jeweils nächst höhere durch 35 teilbare Zahl aufgerundet. Jedes Mitglied kann, auch wenn es sich nicht als Delegierten wählen lässt, an der Delegiertenversammlung teilnehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.

info_outline Ist den sicher, dass genügend Delegierte gefunden werden?
Sicher ist nie etwas. Vereine leben vom Mitmachen. In klassischen Mitgliederversammlungen haben wir einen relativ hohen Anteil von passiven Mitgliedern. Zukünftig möchten wir, dass mehr aktive Mitglieder die Delegiertenversammlung bilden. Die Aufgabe für Delegierte ist überschaubar, weil es nur ein oder zwei Mal im Jahr eine Delegiertenversammlung geben wird. Die Delegierten werden im Vorfeld der Versammlung ein Einladungspaket erhalten und können sich so besser auf die Versammlung vorbereiten. Andere Vereine mit Delegiertenversammlung haben wieder mehr Präsenz auf ihren Versammlungen erhalten. Wir werden das auch schaffen.

info_outline Wieso gibt es keine Stimmenbündelung oder Briefwahl?
Wir sind bei Abstimmungen auf die Schwarmintelligenz der vieler Menschen angewiesen, damit es zu guten Ergebnissen kommt. Daher können Delegierte einer Abteilung auch unterschiedlich abstimmen. Sie sind als Wahlleute - wie Abgeordnete in Parlamenten - zwar den Interessen ihrer Wähler moralisch verpflichtet, stimmen aber in erster Linie nach ihrem Gewissen und der eigenen Auffassung ab. Wenn eine Person für eine ganze Abteilung abstimmen würde, wäre dieses Prinzip nicht gegeben.
Briefwahl oder schriftliche Abstimmungen im Vorfeld einer Versammlung würden relativ zeitlich und kostentechnisch aufwändig sein und stehen in der Gefahr angezweifelt zu werden. Vereine sind nicht immer in der Lage Manipulationsfreiheit über einen längeren Abstimmungszeitraum nachzuweisen. Darüber hinaus kann sich durch die Teilnahme an einer Versammlung, in der aktiv ein Thema besprochen und diskutiert wird, eine andere Ansicht ergeben. Inhalte sind in einer immer komplexer werdenden Welt immer stärker erklärungsbedürftig. Man sollte nie aufgrund einer unvollständigen Meinung oder aus einer nicht korrekten Motivation heraus zu falschen Entscheidungen kommen. Das gilt für das eigene Leben, aber auch für die Abstimmung im Verein.

info_outline Wieso heißt es Präsidium und nicht Vorstand?
Wir wollen auch in Zukunft noch Menschen finden, die sich ehrenamtlich engagieren. Die Aufgaben und das Verantwortungsniveau klassischer Vorstandsmitglieder ist sehr hoch geworden. Es fällt immer schwerer, Ehrenamtliche zu finden. Klassische Vorstände sind im Tagesgeschäft gefangen und kommen nur selten zu strategischen Entscheidungen für den Verein. Daher enthält der zu beschließende Satzungsentwurf eine Neuerung, die wir uns von einer Vielzahl von modernen Vereinen abgeschaut haben. Neben dem ehrenamtlichen Präsidium gibt es auch einen gesetzlichen Vorstand. Somit setzen wir den Fokus auf strategische Entscheidungen einerseits durch das Organ Präsidium und andererseits deren operativen Umsetzung. Das BGB regelt, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss. Zur Wiederholung: Weil man immer weniger Menschen findet, die sich als Vorstand mit all den Aufgaben wählen lassen, haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass das Präsidium drei Vorstandsmitglieder benennt, die die rechtliche Außenvertretung des zukünftigen Vereins übernehmen. Die Vorstandsmitglieder können nach der Satzung ehrenamtlich, aber auch bezahlt sein. Dabei wird der Verein aktuell nicht in der Lage sein, tatsächlich alle drei Vorstandsmitglieder mit bezahlten Vollzeitstellen auszustatten. Es geht hier um eine Satzung, die einen großen Rahmen für die zukünftige Vereinsentwicklung spannt. Damit sind wir auf die Zukunft gut vorbereitet!

info_outline Was ist mit den Mitgliedsbeiträgen?
Im ersten Halbjahr 2024 zahlen alle Mitglieder ihre Beiträge noch nach den alten Beitragsregelungen. Es wird unter Beteiligung der Abteilungen eine Beitragsstrukturreform erarbeitet und nach neuer Satzung beschlossen, die dann ab 1.7.2024 greifen soll. Basisbeiträge werden durch die Delegiertenversammlung beschlossen, Abteilungsbeiträge durch die Abteilung und das Präsidium. Die möglichen Zahlungen von Mitgliedern müssen in der Satzung ermächtigt sein. Die Details regelt eine Beitragsordnung. Umlagen, also Einmalzahlungen anstatt einer dauerhaften Beitragserhöhung, ermöglicht die Satzung auch als Werkzeug. Hier muss die die Umlage in der Satzung stehen und eine Maximalhöhe festgelegt sein; das ist rechtlich geregelt. Falls die Delegiertenversammlung mal tatsächlich eine Umlage beschließen sollte, wird es natürlich sozial gestaffelte Umlagevorschläge geben. Man muss definitiv nicht befürchten, dass der Verein sofort und regelmäßig Umlagen im Sinne der Satzung erhebt.

info_outline Was geschieht, wenn ein Verein oder beide Vereine dem Verschmelzungsvertrag nicht zustimmen?
Beide Vereine haben in ihren Mitgliederversammlungen grundsätzlich bereits der Verschmelzung zugestimmt. Es geht hier eigentlich - nur noch - um den Verschmelzungsvertrag und -bericht, die mit der Einladung als Anhang veröffentlicht werden.
Es soll die FT als kleinerer Verein auf den PTSV verschmolzen werden. Das hat rein praktische Gründe, weil die Umsetzung leichter ist. Gleichzeitig benennt sich der PTSV in Sportverein Preetz um. Dennoch wird die FT nicht vom PTSV "geschluckt". Es ist eine Verschmelzung auf Augenhöhe. Über Arbeitsgruppen und die beiden Vorstände wurde durch Moderation des "Fusionsteams" eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut.
Der Vertrag ist ein Standardvertrag, hat also keine großen Besonderheiten. Sofern der FT-Vorstand keine Mehrheit für den Verschmelzungsvertrag erhält, bleibt es vorerst bei zwei getrennten Vereinen. Der PTSV würde den entwickelten Satzungsentwurf nur für sich beschließen, jedoch den Vereinsnamen PTSV behalten. Die Beschlüsse beider Vereine zur Verschmelzung gelten ja fort bis ggf. andere Beschlüsse erfolgen. Die Vereinsvorstände beider Vereine müssen dann entscheiden, ob sie ihren Gremien einen anderen Verschmelzungsvertrag zur Beschlussfassung vorlegen werden oder die Grundsatzbeschlüsse zur Verschmelzung aufheben lassen wollen.

Download von Material zur Verschmelzung